Schutzräume

Welchem Schutzraum bin ich zugewiesen?

Sämtliche Einwohner sind grundsätzlich einem Schutzplatz zugewiesen. Aufgrund der laufenden Bevölkerungsmutationen (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle) sowie den baulichen Änderungen erfolgt die Zuweisungsplanung rollend und kann sich ändern. Deshalb wird sie auch bewusst nicht veröffentlicht, kann aber auf Wunsch eingesehen werden.

Der Schutzraum befindet sich in der Regel im Kellergeschoss des Wohnhauses. Für Personen, die keinen Schutzplatz im Haus haben, in dem sie leben, ist ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe vorgesehen. Pro Person ist eine Fläche von einem Quadratmeter bzw. ein Raumvolumen von 2.5 Kubikmetern vorgeschrieben, was etwa dem Platz pro Person in einem Eisenbahnabteil erster Klasse entspricht.

    Wie kann ich meinen Schutzraum aufheben?

    Aufhebungen müssen durch die kantonale Stelle bewilligt werden. Informationen und das entsprechende Formular finden Sie hier:

    www.ag.ch/schutzraum

    Was muss ich für den Unterhalt in meinem Schutzraum tun?

    Die meisten Schäden entstehen durch Wasser, welches beim Notausstieg (Fenster) nicht korrekt abgeführt wird. Durch Staunässe rosten die Metallteile und führen zu hohen Kosten. Das Lüftungsaggregat sollte 1-2 Mal jährlich in Betrieb genommen werden. Die Lebensdauer verlängert sich dadurch erheblich. Eine regelmässige Kontrolle lohnt sich also. Weitere Informationen entnehmen sie dem Merkblatt «Schutzraumunterhalt».

    Merkblatt für den Unterhalt 2022

     

    Wie bereite ich meinen Schutzraum auf die Kontrolle vor?

    Damit unser Kontrollpersonal effizient arbeiten kann, ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen sehr wichtig. Das Ventilationsaggregat (Lüftung) muss frei zugänglich sein und in Betrieb genommen werden. Auch müssen die Panzertüre (Eingang) und der Panzerdeckel (Fenster) geschlossen werden können.

    Merkblatt Vorbereitung PSK 2021